Ist in der Zahnreihe nach einer Zahnentfernung eine Lücke vorhanden bzw. herrschen sehr ungünstige Kieferverhältnisse für den Halt einer Prothese vor, kann unter gewissen Voraussetzungen, ein oder mehrere Implantate gesetzt werden. Hauptvoraussetzung ist das Vorhandensein von ausreichend Knochen zum Halt des Implantates. Eine weitere sehr wichtige Voraussetzung ist, dass kein entzündlicher Prozess in diesem Bereich vorliegt bzw. vorlag.
Nach Anfertigen von Situationsmodellen des Kiefers zur Vermessung und einer sogenannten Orthopantomogramm – Aufnahme (OPG) kann bestimmt werden, ob eine Implantatsetzung möglich ist oder nicht.
Vorteile einer solchen künstlichen Zahnwurzel ist eine separate Versorgung einer Zahnlücke ohne das Einbeziehen von Nachbarzähnen bzw. im Falle einer Prothesenversorgung ein fester Halt dieser im Mund.
Wird eine Zahnlücke mit einer implantatgetragenen Krone versorgt, sind auch für die Zahnreinigung günstigere Bedingungen gegeben als für eine Brückenversorgung (als weitere Möglichkeit einer Lückenversorgung).
Außerdem kann mit einer Implantatversorgung auch ein zahnloser Kiefer vollständig mit festsitzendem Zahnersatz versorgt werden und so eine Versorgung mittels herausnehmbarer Prothese verhindert werden.